Glombitza und Luckhaus kämpfend

Wir schützen
was Ihnen wertvoll ist.

Steinberg und Luckhaus beim Armdrücken

Wir scheuen
keinen Wettbewerb.

Ihre Anwälte für Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Das Kennzeichenrecht und Wettbewerbsrecht spielt in der Praxis eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben. Die Anwälte von greyhills mit Büros in Köln und in Berlin sind im Markenrecht und Wettbewerbsrecht versiert und hoch spezialisiert. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in diesen für Sie zentralen Rechtsgebieten.

Worum geht es im Markenrecht und Kennzeichenrecht?

Der effektive Schutz geschäftlicher Kennzeichen ist im Wettbewerb um Marktanteile für Unternehmen unerlässlich. Zu den über das Kennzeichenrecht geschützten Kennzeichen gehören neben Marken auch Unternehmensnamen, Werktitel und geographische Herkunftsangaben.

Registered Trademark Greyhills

Die Marke und der Unternehmensname sind das zentrale „Aushängeschild“ des Unternehmers. Sie transportieren Gütevorstellungen in den Markt und gewährleisten die Herkunft der mit ihr markierten Produkte.

Branchenunabhängig besteht daher die Kunst darin, den richtigen Unternehmensnamen zu finden und diesen über die Eintragung einer Marke umfassend national und international abzusichern.

Gleiches gilt für die Wahl des richtigen Markennamens für Produkte und Dienstleistungen aus einem Unternehmen. Kennzeichenrechte gewähren ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht auf alleinige Nutzung.

Dem Inhaber einer Marke steht das Recht zu, Dritte in dessen Schutzbereich von der Nutzung auszuschließen. Das Markenrecht gewährt einen Verwechslungsschutz gegenüber jüngeren, identischen oder ähnlichen Bezeichnungen.

Zusätzlich greift für bekannte Marken der erweiterte „Bekanntheitsschutz“ ein. Im Rahmen des Bekanntheitsschutzes kann der Markeninhaber Dritten die Nutzung von Marken und anderen Kennzeichen untersagen, sofern deren Nutzung zu einer unlauteren Ausnutzung des guten Rufs der älteren Marke führt oder deren Image schädigt.

Der Schutz von Marken ist primär auf die Unterbindung von Verwechslungen gerichtet. Im Fall bekannter Marken und Kennzeichen ist Schutzrichtung aber auch die Verhinderung von parasitärem Verhalten (Trittbrettfahrerei und Rufschädigung).

Worum geht es im Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht). Das Lauterkeitsrecht enthält Rechtsregeln zur Regulierung des Wettbewerbs unter Marktteilnehmern.

Zielsetzung ist die Gewährleistung eines freien und fairen Leistungswettbewerbs. Hier sind eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen zu beachten.

Es kann wettbewerbswidrig sein, Leistungsergebnisse wie Produkte oder deren Verpackungen (Aufmachungen) von Mitbewerbern nachzuahmen, wenn dadurch über die betriebliche Herkunft getäuscht wird. Das gilt auch für ein damit einhergehendes unlauteres „Anhängen“ an das Erfolgsprodukt des Mitbewerbers.

Auch bei der vergleichenden Werbung oder bei Äußerungen in Bezug auf Leistungen von Mitbewerbern ist Vorsicht geboten. Unsachliche Werbevergleiche oder die Äußerung unangebrachter Kritik, die diffamierend den Mitbewerber und dessen Leistungen herabwürdigen soll, können als Wettbewerbsverstöße nach dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) geahndet werden.

Anspruchsberechtigt im Wettbewerbsrecht sind neben Wettbewerbsverbänden Mitbewerber, die um Marktanteile im gleichen Marktsegment streiten.

Wie kann Ihnen ein Anwalt von Greyhills helfen?

Das Markenrecht und Wettbewerbsrecht ist dem stetigen Wandel der Zeit und wechselnden Moralvorstellungen unterworfen.

Die jeweiligen Rechtsrahmen ändern sich ständig, ebenso wie die Spruchpraxis der zuständigen Spezialgerichte. Damit Sie Ihr Unternehmen in diesem Dschungel von Rechtsregeln sicher navigieren, ist der anwaltliche Rat eines im Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalts vonnöten.

Ohne die notwendige Unterstützung eines spezialisierten Anwalts können Sie schnell einen relevanten Aspekt übersehen und das Nachsehen gegenüber Ihrem juristisch besser informierten Mitbewerber haben. Sie sollten bei der Hervorbringung von Unternehmensnamen, Marken, Produkten und Werbekampagnen somit frühzeitig sachkundigen anwaltlichen Rechtsrat einholen.

Unser Erfolgsteam aus Fachanwälten und Anwälten mit Spezialisierung und Interessenschwerpunkt im Markenrecht und Wettbewerbsrecht steht Ihnen zuverlässig zur Seite.

Melden Sie sich gerne bei uns in Köln unter 0221 7888600 oder in Berlin unter 030 802087030 oder per E-Mail.

Wir steigen für Sie in den Ring!