Beratung im Heilmittelwerberecht und Lebensmittelrecht.
Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerberecht stellt besondere Anforderungen an die Werbung für Arzneimittel. Wir helfen Ihnen dabei, diese gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Wenn Wettbewerber sich durch einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht einen Vorteil verschaffen, mahnen wir diese ab und setzen für Sie auch mit gerichtlicher Hilfe Unterlassungsansprüche durch.
Lebensmittelrecht
Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln sind sehr umfassend und in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Bei der Werbung stellt die „Health-Claim-Verordnung“ Herausforderungen. Wir beraten und unterstützen Sie sowohl bei der Etikettierung und Kennzeichnung von Lebensmitteln als auch bei jeder Art von Werbung in lebensmittel- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
Im Falle von Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen stehen wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen.