Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern. Überwachung und Rechtsdurchsetzung, auch vor Gericht.
Wir überwachen Ihre Marken. Wenn eine fremde Markenanmeldung mit Ihrer Marke kollidiert, legen wir für Sie Widerspruch ein und führen das Widerspruchsverfahren. Ob national vor dem DPMA oder europaweit vor dem EUIPO. Mit den Verfahren sind wir bestens vertraut.
Je nach Strategie und Schlagrichtung verteidigen wir Ihre Marken auch vor Gericht. Ob im Wege der Nichtigkeitsklage oder der Verfallsklage. Ob durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder im Hauptsacheverfahren. Die individuellen Gepflogenheiten der zuständigen Spezialkammern sind uns dabei geläufig. Damit Ihre Marken auch in Zukunft ein scharfes Schwert bleiben.
Professionelle Markenüberwachung: Sicherheit für Ihre Marken
Nach der Eintragung pflegen wir Ihre Markenrechte – ob einzelne Marke oder großes Markenportfolio. Wir richten für Sie eine laufende Markenüberwachung ein.
Die einschlägigen Markenregister behalten wir damit im Blick. Meldet jemand anderes eine identische oder ähnliche Marke an, informieren wir Sie darüber. Bei der anschließenden Entscheidung, ob sich ein Vorgehen dagegen lohnt, helfen wir Ihnen.
Inhalt
- Anwaltliche Markenüberwachung – das sind die Gründe
- Amtlicher Widerspruch beim Markenamt
- Markenüberwachung outsourcen – das können Sie erwarten
- Markenkollision: Was kann man neben Widerspruchseinlegung tun?
Anwaltliche Markenüberwachung – das sind die Gründe
Ihre eingetragene Marke wird nicht nur durch identische Markenanmeldungen oder Markeneintragungen Dritter verletzt, sondern auch durch lediglich ähnliche Anmeldungen oder Eintragungen.
Voraussetzung ist dann lediglich, dass die Gefahr der Verwechslung besteht. Gehen Sie hier nicht vor, ist das unter mehreren Gesichtspunkten nachteilig für Sie als Markeninhaber.
Zum einen müssen Sie damit rechnen, dass Kunden nicht Ihre Ware oder Dienstleistung kaufen, sondern diejenige, die mit der Marke Ihres Wettbewerbers versehen ist.
Zum anderen wird der Schutz Ihrer Marke durch jede ähnliche eingetragene Marke geschwächt.
Verteidigt ein Markeninhaber seine Marke nicht, kann das sogar zu einem vollständigen Verlust seines Markenrechts führen.
Amtlicher Widerspruch beim Markenamt
Meldet ein Konkurrent eine neue Marke an, die mit Ihrer Anmeldung kollidiert, steht Ihnen nur eine kurze Zeitspanne zur Verfügung, um mit einem amtlichen Widerspruch dagegen vorzugehen.
Bei einer deutschen Markenanmeldung beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate, bei internationalen Markenanmeldungen ist die Widerspruchsfrist teilweise noch kürzer. Versäumen Sie die Widerspruchsfrist, verlieren Sie die Möglichkeit, die Anmeldung noch im Rahmen des amtlichen Eintragungsverfahrens zu stoppen.
Ihnen verbleiben dann nur aufwändigere und mit höherem Kostenrisiko verbundene Verfahren, wie die gerichtliche Löschungsklage.
Die Lösung ist einekonsequente Markenüberwachung.
Nur durch eine professionelle Kollisionsüberwachung bekommen Sie von allen Anmeldungen oder Eintragungen nicht nur identischer, sondern auch lediglich ähnlicher Marken mit.
Ohne dieses Monitoring vergeben Sie die Chance, rechtzeitig, günstig und noch im amtlichen Anmeldeverfahren reagieren zu können.
Markenüberwachung outsourcen – das können Sie erwarten
Als Spezialisten für das Markenrecht verschaffen wir Ihnen mit der von uns angebotenen Markenüberwachung maximalen Service und maximale Sicherheit:
Gründliche Ähnlichkeitsrecherche
Während man identische Markenanmeldungen verhältnismäßig einfach aufspüren kann, ist dies bei ähnlichen Marken anders. Zum Beispiel werden die Wörter “Skate” und “Sk8” ganz unterschiedlich geschrieben, aber im Englischen identisch ausgesprochen.
Wir bedienen uns der besten Computeralgorithmen am Markt, um für Sie sämtliche und unter jedem Gesichtspunkt ähnliche Marken aufzudecken.
Sofortige Warnung
Sobald wir eine ähnliche Markenanmeldung oder Markeineintragung entdecken, erhalten Sie eine entsprechende Warnung mit einem Report von uns. Sie können dann rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Entscheidungshilfe
Manche Markenanmeldungen oder Eintragungen kollidieren so stark mit Ihrer Marke, dass es keine Alternative zur Widerspruchseinlegung gibt. In manchen Fällen können die Umstände des Einzelfalls auch gegen eine Widerspruchseinlegung sprechen.
Wir helfen Ihnen, nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch in unternehmerischer Sicht die richtige Entscheidung zu treffen.
Markenkollision: Was kann man neben Widerspruchseinlegung tun?
Meldet ein Dritter eine Marke an, die mit Ihrer älteren Marke kollidiert, droht stets die Gefahr, dass er die Widerspruchsfrist nicht abwartet, sondern seine Marke schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist benutzt.
Das amtliche Widerspruchsverfahren richtet sich nur gegen die Eintragung der Marke im Register.
Einen Unterlassungsanspruch kann man im Widerspruchsverfahren nicht durchsetzen. Schon ohne Benutzungsaufnahme begründet im Regelfall aber schon die bloße Anmeldung oder Eintragung einer kollidierenden jüngeren Marke eine Erstbegehungsgefahr, gegen die Sie sich mit einer Schutzrechtsverwarnung (“Abmahnung”) wehren können.
Reagiert der Dritte darauf nicht angemessen durch Erklärung der Abstandnahme, gegebenenfalls nebst Rücknahme der Anmeldung, können Sie eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken oder Klage erheben.
Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Verteidigungsmittels und setzen es mit unserer Expertise für den Schutz Ihrer Markenrechte ein.
Noch weitere Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei der Markenüberwachung?
Dann rufen Sie uns an in Köln unter +49 (0)221 7888600 oder in Berlin unter +49 (0)30 802087030 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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