Steinberg Punch

Wir schützen
was Ihnen
wertvoll ist.

Mit einer Designanmeldung Ihren Erfolg sichern.

Wer mit Designs Erfolg haben will, sollte sie früh schützen lassen. Wir sorgen für eine Designanmeldung nach höchsten Standards. Auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung können Sie vertrauen.

Designanmeldung – das Wichtigste auf einen Blick.

Bei der Designanmeldung gibt es einige Punkte zu beachten. Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst. Informieren Sie sich umfassend darüber, wie Sie Ihr Design anmelden können und welche Vorteile eine Designanmeldung mit sich bringt.

Inhalt

Was lässt sich als Design anmelden?

Die Möglichkeiten sind so vielfältig wie das Wirtschaftsleben. Im Fokus steht immer der visuelle Eindruck eines Gegenstands.

designanmeldung

Seien Sie kreativ – den Schutz übernehmen wir.

Das können zum Beispiel sein:

  • Erscheinungsform eines Gartenstuhls
  • Die gestaltete Verpackung eines Produkts
  • Das Design oder Schnittmuster eines Kleidungsstücks
  • Das Logo eines Unternehmens
  • Digitale Grafiken, wie zum Beispiel im Webdesign
  • Eine bestimmte Schriftzeichenart
  • Die Formulierungen im Gesetz bleiben recht abstrakt.

Danach lassen sich insbesondere schützen:

  • Linien,
  • Konturen,
  • Farben,
  • Gestalt,
  • Oberflächenstrukturen und
  • Werkstoffe

eines industriell oder handwerklich hergestellten Gegenstands.

Welche Voraussetzungen muss das Design erfüllen?

Das zuständige Amt prüft nicht, ob Ihr Design im Konflikt mit anderen Eintragungen steht. Das müssen Sie selbst sicherstellen. Nachlässigkeiten führen dazu, dass Wettbewerber Im Nichtigkeitsverfahren Ihre Designeintragung löschen lassen können.

Bewegt sich das von Ihnen geschaffene und am Markt kommerziell genutzte Design im Schutzbereich einer älteren Designeintragung und wird Letzteres Recht verletzt, kommt auch eine kostenpflichtige Abmahnung und ein Design-Verletzungsrechtsstreit in Betracht.

Daher lohnt es sich, auf die Unterstützung von Spezialisten zu bauen und vorab die Verfügbarkeit Ihres gewerblich zu nutzenden Designs umfassend zu recherchieren. Unsere klare Spezialisierung auf den gewerblichen Rechtsschutz schafft hier mehr Rechtssicherheit.

Das Design ist neu

Wer sein Design schützen möchte, muss schnell sein. Schutzfähig ist es nur, solange es “neu” ist.

Das Gesetz verlangt, dass das Design vor dem Anmeldetag nicht „offenbart“ worden ist. Davon ist aber auszugehen, wenn zum Beispiel

  • das betreffende Produkt schon verkauft wird,
  • das Design bereits auf einer Messe der Öffentlichkeit vorgestellt wurde oder
  • Werbeanzeigen oder andere Abbildungen das Design bereits darstellen.

Eine neuheitsschädliche Offenbarung kommt auch durch den späteren Anmelder selbst in Betracht. Es schadet bereits, dass Fachkreisen das Design zugänglich gemacht wird. Damit sind insbesondere Wettbewerber und andere Branchenkenner gemeint.

Tipp: Liegt die Offenbarung weniger als 12 Monate zurück, kann eine Anmeldung noch gelingen. Design-Anmeldungen im Rahmen der sogenannten Neuheitsschonfrist gelten grundsätzlich als “neu”.

Hier zeigen sich die ersten Schwierigkeiten. Ob Sie das Design bereits offenbart haben, kann oft nur ein Experte sicher beurteilen. Die Neuheitsschonfrist kann nach dem Gesetz nämlich auch von einem Dritten in Gang gesetzt werden.

Noch aufwändiger ist die Prüfung, ob bereits ein anderer ein nahezu identisches Design offenbart hat. Dies lässt sich nur mithilfe einer gründlichen Recherche ermitteln. Das können wir für Sie übernehmen.

Das Design hat Eigenart

Erforderlich ist außerdem, dass Ihr Design Eigenart besitzt. Grob gesagt, muss sein Gesamteindruck sich von anderen Designs am Markt unterscheiden. Man könnte auch von einem „individuellen Charakter“ sprechen. Relevant ist hier der Gesamteindruck, den Ihr Design beim informierten Benutzer hinterlässt.

Beispiel: Der Gesamteindruck eines Designerstuhls kann entscheidend von der Form seiner Lehnen und den verwendeten Werkstoffen abhängen. Ändert man hingegen nur die Farbe desselben Stuhls, entsteht in der Regel kein abweichender Gesamteindruck.

Weitere Anforderungen

Daneben müssen Sie weitere wichtige Voraussetzungen erfüllen. Diese prüft auch das zuständige Amt. Darunter fallen u.a.

  • Das Design muss designfähig und schutzfähig sein (s. erster Abschnitt).Eine fehlerfreie Anmeldung zur Eintragung liegt vor.
  • Das Design verstößt nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.
  • Das Design enthält keine Zeichen von öffentlichem Interesse (z.B. Staatswappen, aktuelle Geldmünzen).

Welche Vorteile hat eine Designanmeldung?

Ob ein Produkt erfolgreich ist, hängt ganz entscheidend vom Design ab. In einigen Branchen ist das Design sogar das wichtigste Kriterium.

Mit der Eintragung und Bekanntmachung werden Sie Herr über Ihr Design. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Ohne Ihre Erlaubnis darf niemand Ihr Design benutzen. So sind Sie vor allem gegen Wettbewerber geschützt, die auf Ihren Erfolg aufbauen wollen.
  • Ahmt ein Konkurrent Ihr Design nach, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Ihnen steht Schadensersatz zu und Sie können die Unterlassung künftiger Verwendung verlangen. Unter Umständen muss der Wettbewerber sogar sämtliche Gegenstände vernichten, die Ihrem Design entsprechen.
  • Ihr Design wird zum Handelsgegenstand. Sie können es zum Beispiel per Lizenzierung verwerten. Erfolgreiche Designs steigern außerdem den Wert Ihres Unternehmens.

Sie haben in der Hand, wie weit der Schutz Ihres Designs reicht.

Sind Sie (auch in Zukunft) nur in Deutschland tätig, genügt in der Regel eine Anmeldung beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Ihr Design ist dann nur in Deutschland geschützt.

Häufig ist darüber hinaus ein EU-weiter Schutz oder gar die Erstreckung auf Staaten außerhalb der EU sinnvoll. Mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder einer internationalen Design-Eintragung Können Sie in einem Zug Ihr Produktdesign in einer Vielzahl von Schutzterritorien absichern.

Hier sind die Kosten und Risiken gegen den Nutzen abzuwägen.

Dafür geben wir Ihnen eine klare Empfehlung, die auf jahrelanger Erfahrung gründet.

Ein nicht eingetragenes Design (bzw. korrekt „nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“) ist nur sehr eingeschränkt geschützt. Ansprüche gegen einen Dritten (z.B. Mitbewerber) haben Sie nur, wenn er Kenntnis von Ihrem Design hatte und tatbestandlich eine Nachahmung vorliegt.

Dieser Beweis fällt oft schwer. Auch das Wettbewerbs- und Urheberrecht helfen in vielen Fällen nicht weiter. Den mit Abstand besten Schutz bietet daher die Anmeldung zur Eintragung. Anders als im Markenrecht besteht für Eintragungen im Bereich des Designrechts keine Benutzungsobliegenheit nach Ablauf bestimmter Fristen. Ausreichend ist allein die Aufrechterhaltung des Designschutzes durch fortlaufende Verlängerungen.

Was ist für eine Designanmeldung zu tun?

Im Wesentlichen sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • Wir besprechen mit Ihnen, wie weit der Schutz Ihres Designs reichen soll. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung und vermeiden unnötige Kosten.
  • Wir prüfen für Sie, ob Ihr Design schutzfähig ist.
  • Wir recherchieren bei entsprechender Beauftragung gründlich, ob Ihr Design mit anderen Designs im Konflikt steht. So vermeiden Sie, dass Wettbewerber gegen Ihre Eintragung vorgehen können.
  • Wir reichen die Anmeldung zur Eintragung Ihres Designs ein. Hier kommt es auf eine möglichst präzise Darstellung des Gegenstands Ihres Designs an.
  • Wir nehmen alle relevanten Gebühreneinzahlungen rechtzeitig für Sie vor und behalten alle sonstigen Formalien im Auge.

Nach der erfolgreichen Prüfung z.B. durch das DPMA, EUIPO oder die WIPO wird Ihr Design eingetragen und (sofern nicht anders beantragt) bekanntgemacht. In Einzelfällen kann auch die Aufschiebung der Bekanntmachung beim Amt beantragt werden.

Nun ist Ihr Design grundsätzlich fünf Jahre lang geschützt. Sie können die Eintragung maximal auf bis zu 25 Jahre verlängern. Auf Wunsch nehmen wir die im Turnus von fünf Jahren anstehenden Verlängerungen Ihrer Designs vor und überwachen die entsprechenden Schutzfristen.

Wir helfen Ihnen bei der Designanmeldung und setzen uns für den Schutz Ihres Designs ein.

Rufen Sie uns an in Berlin unter +49 (0)30 802087030 oder in Köln unter +49 (0)221 7888600 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bildquellennachweis: Nick Adams | Unsplash