Das Essen im Restaurant hat nicht geschmeckt. Beim Bezahlen sagt der Gast: Wenn Sie mir keinen Nachlass von 50% geben, schreibe ich eine schlechte Bewertung bei Tripdavisor.
Die Frau war beim Gynäkologen nicht zufrieden. Der Ehemann schreibt bei Google My Business: Der Arzt ist ein „totaler Choleriker“. Ich würde keiner Schwangeren empfehlen, dort hinzugehen.
Bei Jameda macht sich der Patient Luft über die seiner Meinung nach „unverschämte Art“ des Zahnarztes, für eine einfache Zahnreinigung eine so hohe Rechnung zu schicken und damit „Patienten abzuzocken“.
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses will der ausgeschiedene Mitarbeiter es seinem Chef nochmal so richtig „zeigen“ und wirft ihm in der Bewertung bei der Personalauswahl „Nazimethoden“ vor.
Das ist sind nur einige Beispiele von vielen, die täglich passieren. Es werden immer mehr. Viele lesen vor einem Besuch eines Arztes, eines Hotels oder Restaurants erst einmal nach, wie denn die Bewertungen so sind.
Es ist nicht einfach, zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Bewertung zu unterschieden. Eine Bewertung ist abends auf dem Sofa schnell geschrieben. Der Inhaber des Unternehmens fällt am nächsten Tag aus allen Wolken. Wenn er es denn überhaupt mitbekommt.
Sie wurden schlecht bewertet und möchten herausfinden, wer hinter dem Eintrag steckt? Sie wissen, von wem die Bewertung kommt, finden diese aber geschäftsschädigend?
Wie sollten Sie sich verhalten?
Viele glauben, es sei ganz leicht, selbst herauszufinden, wer die Bewertung geschrieben hat. Das ist es aber nicht. Die Plattformbetreiber geben die Daten nicht so einfach heraus.
Dafür wäre eine gerichtliche Anordnung nötig. Diese bekommen Sie nur, wenn die Bewertung strafbare Aussagen enthält (z.B. Üble Nachrede, Bedrohungen).
Viel schneller und einfacher geht es oft, wenn wir für Sie die Bewertung einfach löschen lassen.
Tipp 1: Melden Sie sich schnell bei uns, wenn Sie von einer aus Ihrer Sicht unzulässigen Bewertung erfahren. Wir sehen uns den Fall in Ruhe an und besprechen, wie wir vorgehen.
Tipp 2: Entscheiden Sie, uns zu beauftragen und für Sie tätig zu werden. Das ist in den folgenden Fällen richtig und sinnvoll:
- Die Bewertung verstößt gegen die Richtlinie des Plattformanbieters.
- Es sind strafrechtliche Inhalte in der Bewertung zu finden.
- Es werden Unwahrheiten über Sie oder ihr Unternehmen verbreitet.
- In der Bewertung werden personenbezogene Daten wiedergegeben.
- Die Bewertung stammt von einer Person, die gar nicht ihre Waren gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen hat.
Tipp 3: Lassen Sie uns künftig die einschlägigen Plattformen überwachen. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft und übersehen keine rechtswidrigen Bewertungen mehr, die ihrem gut Ruf schaden.
Haben Sie Fragen, wie schnell wir für Sie Einträge und Bewertungen löschen lassen können?
Dann rufen Sie uns an in Köln unter +40 (0)221 7888600 oder in Berlin unter +49 (0)30 802087030 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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