Best Practice gegen „Videoklau“ und „Bilderklau“ im Internet

Das Auge entscheidet mit. Fotos und Videos tragen entscheidend zum geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Das gilt sowohl beim Angebot von Waren, als auch von Dienstleistungen.

Produktbilder und Stimmungsbilder zu erstellen, ist mit Aufwand und Kosten verbunden.

Bilderklau im Internet

Behalten Sie Ihre Urheberrechte an Videos und Bildern fest im Griff.

Das wissen Sie als Hersteller, Händler, Markeninhaber, Werbeagentur, Fotograf oder Grafikdesigner aus eigener Erfahrung.

Das Gesetz gewährt Ihnen für Ihre

  • Fotos
  • Bilder
  • Illustrationen
  • Grafiken
  • CAD-Zeichnungen
  • Videos
  • Animationen

in aller Regel urheberrechtlichen Schutz. Das Recht zur Verwertung steht also nur Ihnen zu, § 15 UrhG. Insbesondere dürfen die Werke nur mit Ihrer Zustimmung vervielfältigt (§ 16 UrhG) oder verbreitet (§ 17 UrhG) werden.

Das hält andere jedoch häufig nicht davon ab, Ihre Werke ungefragt zu kopieren und für das eigene Angebot im Internet zu nutzen.

Damit Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nicht nur im Gesetzestext stehen, sondern tatsächlich

  • die unrechtmäßige Verwendung Ihrer Werke rasch beendet wird

und

  • Sie eine angemessene Entschädigung erhalten

empfehlen wir Ihnen folgende Best Practice gegen Videoklau und Bilderklau im Internet und zur Überwachung Ihrer Bilderrechte:

Best Practice – Inhalt

  1. Verzeichnis der zu überwachenden Bilder erstellen
  2. Keine Rohdateien ins Internet hochladen
  3. Bildüberwachung einrichten
  4. Beweissicherung des Bilderklaus im Internet
  5. Rasche Einschaltung Ihrer Rechtsanwälte

1. Verzeichnis der zu überwachenden Bilder erstellen

Erstellen Sie ein digitales Verzeichnis Ihrer Werke. Das hilft zunächst Ihnen, den Überblick über die Werke zu behalten, die überwacht werden sollen. Im Fall der Verletzung haben Sie umgehend alles zur Hand, was der Anwalt zur Verteidigung braucht und eventuell vor Gericht vorgelegt werden muss. In das Verzeichnis gehört

  • die originale Roh-Datei (idealerweise nicht komprimiert, RAW-Format)
  • das Datum der Aufnahme/Erstellung
  • der Name des Werkschaffenden und Namen der sonstigen Mitwirkenden
  • der Werktitel, gegebenenfalls weitere Stichwörter

Die einfachste Möglichkeit ist, das Verzeichnis mit Hilfe der Ordner- und Dateistruktur zu erstellen, die das von Ihnen verwendete Betriebssystem mit sich bringt. Für große Werkverzeichnisse können Datenbankprogramme sinnvoll sein.

2. Keine Rohdateien ins Internet hochladen

Vor Gericht müssen Sie als Urheber die Urheberschaft beweisen. Die Beweisführung kann dadurch erleichtert werden, dass Sie als einzige Partei die Rohdatei, zum Beispiel das RAW-Format, vorlegen können. Daher sollten Sie, wenn möglich, nicht die Rohdatei im Internet veröffentlichen, sondern nur Dateien, die weniger Informationen enthalten als die Rohdatei.

3. Bildüberwachung einrichten

Verletzungen im Internet sollten Sie so früh aufdecken wie möglich. Jeder Bilderklau begünstigt weiteren Bilderklau. Der Aufwand wird mit zunehmender Dauer immer aufwändiger. Gelangen die Bilder erst einmal auf entlegene Server, für die unterentwickelte Rechtsordnungen gelten, kann die Rechtsdurchsetzung unverhältnismäßig schwierig werden.

Regelmäßiger Turnus

Möchten Sie die Überwachung innerhalb Ihres Unternehmens einrichten, also durch eigenes Personal, sollte die Überwachung im regelmäßigen Turnus passieren, zum Beispiel monatlich oder wöchentlich.

Bildersuche im Internet („Rückwärtssuche“)

Einzelne Bilder oder kleine Sammlungen

Einzelne bis kleinere Werksammlungen können selbst mithilfe von Internet-Tools zur Bildersuche überwacht werden. Die großen Suchmaschinenanbieter bieten neben der Wortsuche auch die Suche nach Bildern an. Daneben gibt es auf Bildersuche spezialisierte Seiten.

Solche Internetdienste finden sich bei einer Suche nach den Begriffen Rückwärtsbildersuche, reverse image search oder image tracking.

​​Größere Sammlungen

Bei größeren Werksammlungen wird der Aufwand einer händischen Suche schnell zu groß. Hier bieten die auf Bildsuche spezialisierten Suchdienstleister automatisierte Suchdienste („Alerts“).

Die Werke lassen sich in ein Benutzeraccount hochladen und Sie erhalten auf Wunsch einen täglichen Report per E-Mail.

4. Beweissicherung des Bilderklaus im Internet

Stoßen Sie im Rahmen der Überwachung auf eine Verletzung, empfehlen wir, unmittelbar einen Beweis zu sichern, zum Beispiel mit Screenshots oder Bildschirmvideos. So haben Sie etwas in der Hand, um den Videoklau bzw. Bilderklau im Internet zu belegen.

5. Rasche Einschaltung Ihrer Rechtsanwälte

Kommunizieren Sie den Recherchetreffer rasch an uns als Anwälte für Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Durch das angelegte Verzeichnis haben Sie schnell alle Informationen zur Hand, die wir von Ihnen benötigen. Keine Zeit zu verlieren ist deshalb wichtig, damit wir, falls nötig, eine einstweilige Verfügung bei Gericht für Sie erwirken können.

Dieses Pfand sollten Sie nicht aus der Hand geben.

Als Faustregel gilt, dass der Antrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis bei Gericht eingereicht werden muss. Vorher muss der Bilderdieb aber noch außergerichtlich abgemahnt und ihm eine ausreichende Frist gewährt werden, um durch Abgabe der erforderlichen Erklärungen die Einschaltung des Gerichts zu vermeiden.

Vermeiden Sie  bei einem Videoklau oder Bilderklau im Internet also eine Schwächung Ihrer Position also durch rechtzeitiges Handeln.

Noch Fragen, wie Sie Ihre Bildrechte schützen können?

Dann rufen Sie uns an in Köln unter +40 (0)221 7888600 oder in Berlin unter +49 (0)30 802087030 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bildquellennachweis: Denise Jans | Unsplash